Über dieses Blog

Seit Ende 2006 wohnt unsere Familie in einer eigenen Wohnung im Sophienhof, einem Passivhaus in Frankfurt Bockenheim. Nachdem unsere alte Wohnung uns mit inzwischen vier Familienmitgliedern längst zu klein geworden war, haben wir uns sehr auf den Umzug gefreut.

In diesem Blog werde ich über Erfahrungen berichten, die wir in den Jahren seit diesem Umzug mit dem Bauträger gesammelt haben.
Die bisher für unsere Familie entstandenen finanziellen Schäden schätzen wir auf einen hohen 5-stelligen Betrag - der Zeitaufwand und Verlust an Lebensqualität sind dagegen in Geld gar nicht aufzuwiegen.

Dieser Blog ist als Mahnmal gedacht gegen den menschenverachtenden Machtmissbrauch eines städtischen Immobilienkonzerns in Frankfurt am Main und für die darunter leidenden Menschen, z.B. diskriminierte Behinderte und alte Menschen, in den finanziellen Ruin getriebene Familien, auf die Straße gesetzte Immigranten und Handwerksbetriebe, die sich den geschilderten Geschäftsmodellen nicht angepasst haben und dadurch vor dem Aus stehen.

"Eine Stadt für Alle! - Wem gehört die ABG?
[...] Hunderte von Zwangsräumungen und rücksichtsloses Vorgehen gegen Mieterinnen und Mieter sind die zugespitzte Variante eines für viele im Alltag spürbar gewordenen Drucks [...]"
http://www.stadt-fuer-alle.net

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1)

“Die Einleitung notwendiger eventuell auch rechtlicher Schritte zur Wahrung unserer Interessen werden wir selbstverständlich Ihnen gegenüber auch dann in die Wege leiten, falls Sie ähnlich gelagerte Äußerungen in der Öffentlichkeit bzw. möglicherweise zukünftigen FAAG-Kunden gegenüber abgeben, die geeignet sind, das Ansehen und das wirtschaftliche Auftreten der Frankfurter Aufbau AG in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen oder zu schädigen.”
(Aus einem Schreiben der Rechtsabteilung der ABG Frankfurt Holding)

"In unserem Land darf es in rechtlichen und moralischen Fragen nicht zweierlei Standards geben, einen für die Starken und einen für die Schwachen.“ (Bundespräsident Gauck am 01.05.2013 im Stern)

Eine unheilige Allianz. *
(Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi)

Frankfurter Häuserkampf - ein Beispiel dafür, wie die ABG ihren sozialen Auftrag umsetzt.

"Mit Schrecken stelle ich fest, daß wir in einer der zahlreichen Bauruinen der ABG wohnen und uns wohl nichts anderes übrig bleibt, als zum größten Teil auf unsere eigenen Kosten zu Ende zu bauen bzw. inzwischen aufgetretene Schäden zu sanieren. " (Aus der Email eines Eigentümers)

Samstag, 26. Februar 2011

ABG Verwaltung - die Zweite


Für die Umsetzung und Ausführung der Gebäude als Passivhäuser stehen wir als Bauträger gerade. Dies wird unter anderem auch noch einmal mit der Gewährleistungsverpflichtung Ihnen gegenüber als Eigentümer unterstrichen.
Dies war die Antwort der FAAG auf die Aufforderung der Eigentümer, wie sonst bei Passivhäusern üblich, das sogenannte Passivhausprojektierungspaket (PHPP) den Eigentümern zur Verfügung zu stellen.

Was ist von solchen Versicherungen zu halten? Ich lasse den geneigten Leser dies selbst beurteilen ... empfehle jedoch, erst einmal weiter zu lesen und sich einige Beispiele für die praktische „Arbeit“ der Verwaltung des Sophienhofes durch die ABG zu Gemüte zu führen.

In der Vereinbarung für die vorzeitige Vertragsauflösung der WEG Verwaltung durch die ABG für die eine Untergemeinschaft hatte sich die ABG verpflichtet, die Abrechnung für 2009 bis Ende Juni 2010 zu erstellen. Trotz der schriftlichen Vereinbarung liegt diese bisher immer noch nicht vor – mittlerweile glaubt keiner mehr so richtig daran, dass die ABG überhaupt noch eine letzte Abrechnung erstellt. Die neue Verwaltung übernimmt so also das perfekte Chaos … (Nachtrag: Die Abrechnung wurde dann im Laufe des Februar 2011 an die Eigentümer versandt.)

Der anderen Eigentümergemeinschaft wurde tatsächlich am Dezember 2010 endlich eine Abrechnung für 2009 zugesandt. Diese enthielt folgenden Passus:
Der Verwaltungsbeirat hatte Einblick in alle Abrechnungsunterlagen und Belege, die dieser Abrechnung zugrunde liegen.“ Damit wurde also den Eigentümern suggeriert, dass alle Belege schon durch den Verwaltungsbeirat geprüft seien. Tatsächlich hatte aber noch gar keine Belegprüfung des Verwaltungsbeirates stattgefunden. Der Verwaltungsbeirat sah sich daher gezwungen, die Eigentümer über diesen Umstand nachträglich zu informieren.

Absichtliche Täuschung oder nur ein Versehen? Keine Ahnung, die ABG hat es bisher auch gar nicht für nötig gehalten, sich dazu zu äußern …

Ein weiteres Beispiel: Im Mai letzten Jahres war eine Mangelanzeige für eines der Treppenhäuser an die Verwaltung gegeben worden.

Da bis zum Dezember letzten Jahres noch nichts passiert war, habe ich dann schließlich den Geschäftsführer der ABG, Herrn Junker, gebeten, zu diesem und den anderen, oben aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen – bis heute ist keine Antwort eingegangen.

Feuchteschaden in einem Treppenhaus, Detail im  Mai 2010
Das gleiche Bild im Februar 2011

Inzwischen hat allerdings die ABG die Kommunikation mit dem Autor per Email abgelehnt und besteht auf dem klassischen Briefwechsel: "Sollten Sie unserem Vorschlag (das Parkett in unserer Wohnung betreffend) näher treten, teilen Sie uns Ihre Entscheidung bitte im Wege des offiziellen Postweges und nicht im e-mail-Verkehr mit. Das gleiche gilt für zukünftigen Schriftverkehr, soweit dieser von Ihnen mit unserer Gesellschaft geführt wird." – hoffentlich müssen die Mitteilungen nicht bald per berittenem Boten ausgetauscht werden ... Aber das würde dann sicher auch nur für so notorische Querulanten wie mich gelten, die werden nämlich extra schikaniert.
Mittlerweile ist sich Herr Junker nicht zu schade, mit dem sozialen Engagement seiner Gesellschaft Werbung zu machen: "Wir erfüllen unseren sozialen Auftrag." (FAZ vom 20.01.2011)

Soweit für heute ... Kommentare sind wie immer gern gesehen.

2 Kommentare:

  1. Kleine Korrektur: Die Abrechnung für 2009 lag tatsächlich am 10.2.2011 in meinem Briefkaasten. Darin jedoch nicht ein Wort des Bedauerns ob der vertragswidrigen Verspätung.

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  2. Bei dieser Abrechnung wurde auch nicht mehr behauptet, diese sei durch den Verwaltungsbeirat geprüft.
    Im Anschreiben steht nunmehr: "Die Abrechnung wurde nicht durch den Verwaltungsbeirat geprüft".
    Da ein weiterer Kommentar fehlt, könnte man meinen es handelt sich hierbei um das Versäumnis des Verwaltungsbeirates. In Wirklichkeit liegt diesem VB die Abrechnung bis heute noch nicht vor..

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